FAQ
Wie kann ich beitreten?
Einfach ein Mail an [email protected] mit den folgenden Angaben: Name & Adresse, E-Mail und Natelnummer oder das Kontaktformular auf der Homepage ausfüllen. Hier
Deine Daten werden selbstverständlich nur innerhalb der OK's und des Vorstands verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Wir versenden auch keine Werbung und werden Dich nicht unnötig anrufen.
Wie läuft der Beitritt ab?
Neue Mitglieder müssen sich an der Generalversammlung im Januar kurz vorstellen, ab dann beginnt das offizielle Provisoriumsjahr. Wenn Du dich bis im März des laufenden Jahres noch als Neu-Mitglied bewirbst, kannst Du rückwirkend auf die vergangene GV eintreten.
Möchtest Du später (ab April) beitreten, ist das natürlich möglich, Du bist dann einfach länger provisorisch, also bis zur GV und ab dann ein volles Jahr.
Was bedeutet provisorisch?
Das erste Jahr im Verein ist man provisorisches Mitglied, das heisst man muss erst zeigen, dass man seine Pflichten als Mitglied wahrnimmt und sich für den Verein interessiert.
Provisorische Mitglieder, die negativ auffallen werden nach dem Provisoriumsjahr folglich nicht aufgenommen.
Kann ich als provisorisches Mitglied im Namen des KVA Turniere melden?
Ja, sobald Du die Unterlagen zum Vereinsbeitritt erhalten und die Rechnung für den Mitgliederbeitrag bezahlt hast, darfst Du unseren Verein angeben.
Was sind die Pflichten eines Mitglieds?
Für provisorische und aktive Mitglieder gelten die gleichen Verpflichtungen:
- Teilnahme an einem Arbeitseinsatz pro Jahr
- Zwei Arbeitseinsätze à ca. 4h beim Frühlingsspringen, Pferdesporttage oder Gymkhana
- Ein Auf- und Abbau bei einer Veranstaltung
- Sponsor für eine Veranstaltung über CHF 100.- suchen (Betrag kann auch selber bezahlt werden)
Was muss ich am Arbeitseinsatz machen?
Hauptsächlich Unterhaltsarbeiten in der Reithalle oder auf dem Springplatz. z. B. Rasen mähen, Fenster putzen, Unkraut jäten, Abstauben, usw.
Wie melde ich mich für die Helfereinsätze an?
Die Einsätze werden durch Ariane Frommenwiler koordiniert. Daher kann man sich direkt an sie wenden.
Was passiert, wenn ich die erforderlichen Pflichten nicht erfülle?
Bei unentschuldigtem fehlen wird man für einen anderen Einsatz aufgeboten.
Der Vorstand behält sich vor, Mitglieder die mehrmals an den Einsätzen fehlen, für kurzfristige Arbeiten aufzubieten oder letztlich vom Verein auszuschliessen.