FAQ
Wie kann ich beitreten?
Einfach ein Mail an [email protected] mit den folgenden Angaben: Name & Adresse, E-Mail und Natelnummer oder das Kontaktformular auf der Homepage ausfüllen. Hier
Deine Daten werden selbstverständlich nur innerhalb der OK's und des Vorstands verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Wir versenden auch keine Werbung und werden Dich nicht unnötig anrufen.
Wie läuft der Beitritt ab?
Neue Mitglieder müssen sich an der Generalversammlung (GV) im Januar kurz vorstellen, ab dann beginnt das offizielle Provisoriumsjahr.
Möchtest du nach der GV beitreten, ist das natürlich möglich, Du bist dann einfach länger ein provisorisches Mitglied, also bis zur GV im folgenden Jahr und ab dann ein volles Jahr bis zur kommenden GV.
Was bedeutet provisorisch?
Das erste Jahr im Verein gilt als provisorische Mitgliedschaft. In dieser Zeit müssen die Pflichten als Mitglied wahrgenommen sowie Interesse und Engagement für den Verein gezeigt werden.
Provisorische Mitglieder, die in dieser Zeit negativ auffallen, werden nach Ablauf des Provisoriumsjahres nicht als reguläre Mitglieder aufgenommen.
Kann ich als provisorisches Mitglied im Namen des KVA Turniere melden?
Ja, sobald Du die Unterlagen zum Vereinsbeitritt erhalten und die Rechnung für den Mitgliederbeitrag bezahlt hast, darfst Du unseren Verein angeben.
Was sind die Pflichten eines Mitglieds?
Für provisorische und aktive Mitglieder gelten die gleichen Verpflichtungen:
- Teilnahme an einem Arbeitseinsatz pro Jahr
- Zwei Arbeitseinsätze à ca. 4h bei den Pferdesporttagen oder dem Gymkhana
- Ein Auf- und Abbau bei einer Veranstaltung
- Sponsor für eine Veranstaltung über CHF 100.- suchen (Betrag kann auch selber bezahlt werden)
Was muss ich am Arbeitseinsatz machen?
Hauptsächlich Unterhaltsarbeiten in der Reithalle oder auf dem Springplatz. z. B. Rasen mähen, Fenster putzen, Unkraut jäten, Abstauben, usw.
Wie melde ich mich für die Helfereinsätze an?
Die Einsätze werden durch Sibel Aytanc koordiniert und werden auf dem Helfertool hochgeladen, wo sich jeder selbstständig eintragen kann.
Bei Fragen bitte melden unter: [email protected].
Was passiert, wenn ich die erforderlichen Pflichten nicht erfülle?
Bei unentschuldigtem Fehlen wird man für einen anderen Einsatz aufgeboten.
Der Vorstand behält sich vor, Mitglieder die mehrmals an den Einsätzen fehlen und Ihren Pflichten nicht nachkommen, für kurzfristige Arbeiten aufzubieten oder letztlich vom Verein auszuschliessen.